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Freitag, 21. November 2008, 22:47 Uhr

Hinflug nicht angetreten, Rückflug verfällt?

Urteilsverkündung vorgestern: Wie der Verband der Verbraucherzentralen meldet, ist die typische Klausel in den Lufthansa-AGB für ungültig erklärt worden, dass ein Rückflug verfällt, wenn man den Hinflug nicht angetreten hat.

Wie das im Detail aussieht, muss man dann nochmal sehen, die Meldung ist etwas vorsichtig formuliert. Es könnte möglicherweise darauf hinauslaufen, dass man triftige Gründe (Krankheit, o. ä.) dafür braucht, dass man den Hinflug hat ausfallen lassen.

Festzuhalten bleibt: Es ist vollkommen hirnrissig, wenn Fluggesellschaften günstige Hin- und Rückflüge im Paket anbieten, “Einwegflüge” im Gegensatz dazu aber unheimlich teuer sind. Sowas muss abgeschafft werden, genauso wie die Praxis bei Flugangeboten, die nur den Preis einer Richtung angeben, dann aber nur im Paket als Hin- und Rückflug zuzüglich Steuern und Kerosinzuschlag zu haben sind. Genau das tut die Lufthansa in den USA, wo diese Methode im Gegensatz zur EU immer noch gang und gäbe ist.

Glaubt denn irgendein Idiot bei den Marketingstrategen, dass so etwas zu nachhaltiger Kundenbindung führt? Man ist beim ersten Blick auf den Preis interessiert und fühlt sich ein paar Minuten später einfach nur verarscht.

Wie wärs mit der neuen Offenheit? “Wir zeigen ihnen den absoluten Preis, von Anfang an.” So etwas will ich sehen!

Zum “Cross-Ticketing” - das ist genau die gleiche Sch*isse: Ich hatte die Situation schon mehrfach. Vorletztes Mal in Frankfurt - ich kam aus San Francisco, hatte einen sechsstündigen Stopover, weil ich mich eigentlich mit ‘nem Freund treffen wollte, bevor abens der Weiterflug nach Hannover anstand. Der hatte es aber vergessen. Also habe ich mal angefragt, ob es einen früheren Flug gibt. Lapidare Antwort: “Nö, sie können nur gegen Gebühr umbuchen.” Auch kein Standby, nix. Soviel zum “Senatorservice”. Dann habe ich mir überlegt, mit dem Zug zu fahren. Glücklicherweise nachgefragt, ob das geht und die Antwort war: “Wenn Sie jetzt den Zug nehmen, sind sie eine Teilstrecke nicht geflogen, damit verfällt auch der komplette Rückflug zurück nach San Francisco in zwei Wochen.” Na vielen Dank, ihr Ar**nasen. Ich hoffe, diese Idiotie ist mit diesem Urteil endlich Vergangenheit.

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