... es ist ein total angenehmes und wunderbar dekadentes Gefuehl, in der Ankunftshalle vom Narita Airport zu sitzen und entspannt und gluecklich Milan Kunderas Unsterblichkeit zu lesen, waehrend ich auf die Ankunft von Dragon Air K360 aus Hong Kong warte.
Scheiss doch aufs Studium. Solls den Bach runtergehen, es ist mir egal. Wenn ich in 15 Jahren drei Staatsbuergerschaften habe - so jedenfalls mein Vorhaben - dann lache ich darueber.
Natuerlich ist mir das mit dem Geld nicht egal. Aber es ist eben nicht anders zu machen. Der Karrierezug ist eh abgefahren, dass habe ich bereits geschafft. Aber ob das so ultraschlimm ist?
(oje. “Gedanken im Narita Airport” oder so. Stehen gelassen aus Dokumentationsgründen. Manchmal geht der Wahn halt zu weit)
na, ich weiss ja nicht, ob das wirklich so klappt, bist doch schon ueber die 30 hinweg und wenn man im Schnitt so 7 Jahre in einem Land gelebt und vor allem Steuern gezahlt haben muss, bevor man berechtigt ist, die Staatsbuergerschaft zu beantragen.....und vor allem kommt es ja dann auch auf die Staatsbuergerschaft an, einige Laender dulden ja keine Zweite, sprich, wenn man deren an nehmen will, muss man zuerst seine alte aufgeben......
Wie gesagt: Wahn. Für USA müsste ich 5 Jahre dort bleiben. Hongkong sagt 7. Zwei Staatsbürgerschaften geht mit den USA okay, und soweit ich mich erinnere mit Hongkong auch. Aber was solls, kann man sich nichts für kaufen.
@ Staatsbuergerschaften moegen zwar mit Hongkonger und US-Recht konform sein, mit deutschem Recht allerdings nicht. Als deutscher Staatsbuerger kann man nur mit/durch Geburt 2 Staatsbuergerschaften haben, anders geht nicht. Jeder deutsche, der eine andere Staatsbuergerschaft annimmt verliert damit automatisch per Gesetz, nach Paragraph 17, Nummer 2, in Verbindung mit Paragraph 25 Absatz 1 StAG, die Deusche.
Das ist geändert worden, insbesondere wenn man die amerikanische Staatsbürgerschaft haben möchte:
http://www.germanyinfo.org/relaunch/info/consular_services/citizenship/einbuergerung.html
Und darüberhinaus müsste man ja nicht unbedingt melden, dass man HK Resident geworden ist.
Zum 01.01.2000 ist das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts in Deutschland in Kraft getreten. Es enthält unter anderem
Neuregelungen für die Beibehaltung der deutschen bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit.
Grundsätzlich hat nach wie vor der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge (§§
17 Nr. 2, 25 Abs. 1 StAG).
Nach den Neuregelungen zum Staatsangehörigkeitsgesetz muß es einen plausiblen Grund für den angestrebten Erwerb der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft geben, wie die Vermeidung oder die Beseitigung von erheblichen Nachteilen, insbesondere wirtschaftlicher und vermögensrechtlicher Art.
Allgemeine Nachteile, wie sie für Ausländer überall auf der Welt bestehen, z.B. das fehlende Wahlrecht , der Zwang, eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Resident Alien Card) zu besitzen oder der Ausschluß von hohen Regierungsämtern sind nicht geeignet, aus deutscher Sicht als Nachteil anerkannt zu werden.
Also, der Grund, einfach 3 Staatsbuergerschaften haben zu wollen, reicht hierwohl nicht aus.
Ey Hallo, bleib mal locker, worum geht’s dir hier? Jura-Klausur? Lesen kann ich auch.
Ich schreibe doch oben von “Wahn”. Klar geht so etwas nicht “einfach so”. Und sinnvoll ist das wahrscheinlich auch nicht. Ging mir eher darum, meinen Traum darzustellen. Die Möglichkeit besteht trotz allem.
Oh, sorry, wollte jetzt nicht irgendwelche Gefuehle verletzten, wollte nur klarstellen, dass das mit den Staatsbuergeschaften nicht so leicht ist, das ist alles. Aber ich glaube, das ist mir jetzt auch gelungen :)
Hallo Leute habe mal eine wichtige Frage..sag mal seid ihr schwuuuul?